Reitbuch

REITEN (ER)LEBEN

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Reiten (er)leben - Antonia Koller

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Durch die Unterzeichnung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt sich der Kunde bzw. der gesetzliche Vertreter mit deren Inhalt einverstanden.

Begriffserklärung

Unter Kunde versteht REITEN (ER)LEBEN eine Person, die eine Dienstleistung wie Reitunterricht, Reittherapie, Reitlager oder ein sonstiges Angebot von REITEN (ER)LEBEN in Anspruch nimmt.

Unter Aufsichtspersonen verstehet REITEN (ER)LEBEN primär Antonia Koller, jedoch auch andere Personen, die im Auftrag von Antonia Koller Dienstleistungen im Stall oder mit ihren Pferden anbieten.

Stallordnung und Weisungen

Kunden und ihre Begleitpersonen sind verpflichtet, sich strikte an die Stallordnung zu halten, sowie Weisungen der Aufsichtspersonen Folge zu leisten.

Ausrüstung

Wer ein Pferd reitet ist dazu verpflichtet eigenen geeigneten Helm und geeignetes Schuhwerk (mind. halbhohe, den Knöchel umschliessende Schuhe mit Absatz) zu tragen. Zudem wird das Tragen von Handschuhen wärmstens empfohlen. Lange Hosen gehören ebenso zur Ausrüstung. Das Tragen einer Sturzweste ist beim Springreiten für Minderjährige obligatorisch.

Sicherheit

Die Sicherheit von Mensch und Tier steht bei REITEN (ER)LEBEN an oberster Stelle. Wer sich, andere Personen oder Tiere mutwillig oder fahrlässig in Gefahr bringt, dem kann ohne vorherige Ermahnung das Recht entzogen werden weiterhin Dienstleistungen von REITEN (ER)LEBEN in Anspruch zu nehmen.

Notfälle

Im Falle eines Unfalls, der ärztliche Betreuung benötigt, wird der Verunfallte zum nächsten Arzt oder Spital gebracht und der gesetzliche Vertreter rasch möglichst informiert. Die durch den Unfall entstandene Kosten gehen zu Lasten des Verunfallten bzw. dessen gesetzlichen Vertreters.

Zahlungsmodalitäten

Abmeldung bei Nichtteilnahme

Abmeldungen müssen bis am Vorabend erfolgen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben oder verspäteter Abmeldung wird die Dienstleistung in Rechnung gestellt.

Schulferienzeiten

Die Schulferien richten sich nach dem Ferienplan der Gemeinde Gossau SG. Während den Schulferien findet kein regulärer Reitunterricht statt und die Möglichkeit für Reitbeteiligungen ihre Reittage zu beziehen sind eingeschränkt. Reitbeteiligungen können Reittage, die sie während den Schulferien nicht einlösen können jedoch vor- oder nachholen.

Versicherung

Jeder Kunde der ein Pferd reitet muss über eine Nichtberufsunfallversicherung sowie über eine Haftpflichtversicherung (mit Einbezug der Benützung von Fremdpferden) verfügen. Schäden, die der Kunde an Material oder an den Pferden von REITEN (ER)LEBEN verursacht, werden der Haftpflichtversicherung des Kunden gemeldet.

Haftungsausschlusserklärung

Der Kunde bestätigt, dass das Reiten auf eigene Gefahr stattfindet und der Reitbetrieb für Schäden aus Unfall die beim Umgang mit Pferden entstehen (Personenschäden und Sachschäden) in keiner Weise aufkommt.

Der Kunde bestätigt, dass er über eine Nichtberufsunfallversicherung und über eine Privathaftpflichtversicherung verfügt, die das Risiko "Reiten fremder Pferde" einschliesst.

Mit seiner Unterschrift bestätigt die Reiterin, diese Erklärung vollumfänglich verstanden zu haben und verzichtet auf eventuell auftretende Schadenersatzansprüche.

Dieser Haftungsausschluss umfasst alle Ansprüche, also auch solche, die sonst gegebenenfalls auf einen anderen Versicherungsträger übergehen.

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen.